Sterbehilfe

Sterbehilfe und assistierter Suizid – Verpflichtung zu verantwortetem ärztlichen Handeln

Argumente zu Sterbehilfe und assistiertem Suizid sollen im Folgenden beleuchtet werden.

Die Würde des Menschen

„…ist unantastbar“ und beinhaltet sein Recht auf würdevolles Leben und würdevolles Sterben. Doch können wir zu einer gemeinsamen Haltung finden in der Frage: „Was ist würdevoll“?

Bedeutet die Unantastbarkeit der Würde des Menschen auch die Unantastbarkeit seines Lebens? Führt Krankheit zur Minderung dieser Würde? Gibt die Tötung dem kranken, leidenden Menschen seine Würde zurück?

Bereits in diesen wenigen Fragen erschließt sich, wie grundlegend hier an der Basis unserer Gesellschaft gerüttelt wird.

Da die Würde des Menschen nicht auf irgend eine Weise messbar ist, muss sie, dem Gesetz der Logik folgend, dem Ungeborenen und dem Alten, dem Armen und dem Behinderten, also allen als Mensch zu bezeichnenden Lebewesen in gleichem Masse zugestanden werden. Unter dieser Annahme heißt dies, dass die Würde des Menschen kein verhandelbares Gut darstellt und auch nicht durch irgendeinen Zustand, wie Krankheit oder Gebrechlichkeit, vermindert werden kann. Das Argument, die Tötung eines unheilbar kranken Menschen würde dessen Würde bewahren, oder ihm diese zurückgeben, zielt somit ins Leere.

Angehörige von Berufsgruppen, die Palliativpatienten betreuen, können sehr differenziert darstellen, welche Umstände dazu führen, dass der Leidende oder seine Angehörigen seinen Zustand als unwürdig empfinden: Schmerz, Angst, Einsamkeit und das Bewusstsein, aus dem „Lebendig sein“, dem „sich als lebendig empfinden“ herauszufallen.

Als palliativmedizinisch tätige Ärzte wissen wir, dass wir den Wunsch nach Beendigung des Lebens auch mit bestmöglicher Betreuung nicht in jedem Patienten verstummen lassen können. Aus diesen Einzelfällen ( um die es sich auch nach Meinung ausgewiesener Palliativmediziner handelt) den Schluss zu ziehen, Euthanasie könnte für ausgewählte Patienten eine Option sein, wäre fatal.

Der Weltärztebund hat bereits im Jahre 1987 in Madrid über das Berufsethos des Arztes folgendermassen geurteilt “…dass, das Leben eines Menschen vorsätzlich zu beenden, selbst auf eigenen Wunsch des Patienten oder naher Verwandter, unethisch ist.“

In den darauffolgenden Jahren ist kein Ereignis zu erinnern, welches diese fundamentale Beschreibung ärztlicher Ethik ausser Kraft gesetzt haben könnte.

Autonomie

Heute ist sich der Mensch tatsächlich in vielen Bereichen des Lebens „Gesetz“. So positiv gelebte Autonomie für den Einzelnen und für die Gesellschaft sein kann, so kritisch ist die Forderung nach autonomer Entscheidung am Lebensende zu sehen.

Vielfältige Einflüsse können auf einen Menschen am Ende seines Lebens wirken: Angst und Sorge im Bezug auf seine Erkrankung – wie wird der Verlauf sein? Werde ich leiden – physisch und psychisch? Angst und Sorge um Verwandte und Freunde – wie gehen sie mit meinem unheilbaren Umstand, meinem unumkehrbaren Weg in den Tod um? Werden sie an meinem Verlust zerbrechen? Wirtschaftliche Angst und Sorge – kann ich mir eine mir angemessene Pflege und Betreuung (für jeden Menschen wird dies anders aussehen) leisten? Von wem und in welchem Ausmass werde ich abhängig sein, meine Selbstständigkeit, meine Privatsphäre verlieren? Werde ich in meinem unheilbar kranken Zustand zur Last, zur Sorge für andere Menschen? Erwartet die Gesellschaft von mir nicht geradezu, dass ich durch die Beendigung meines Lebens Platz mache, finanzielle und medizinische Resourcen frei setze für andere Menschen?

Eine Entscheidung für oder gegen das Leben kann im Spannungsfeld und unter dem Einfluß der oben genannten Aspekte nur bedingt autonom sein, sie ist immer auch geführt und beeinflusst durch die dem schwerkranken Patienten noch möglichen oder nicht mehr möglichen geistigen Freiräume. Die Forderung, ein todkranker Mensch solle sich in einem autonomen Akt für oder gegen das Leben entscheiden dürfen, kann somit durchaus auch als unzulässige Zumutung interpretiert werden. Wessen Autonomie wird hier das Wort geredet? Wo ist die autonome Entscheidung des Arztes, gemäß und nicht wider sein Berufsethos zu handeln, in der Diskussion um aktive Sterbehilfe berücksichtigt? Würde das Ansinnen, einen Arzt mit der Tötung seines Patienten zu beauftragen, das Vertrauensverhältnis Arzt – Patient nicht aufs schwerste beeinträchtigen?

Ist der Akt der –assistierten- Selbsttötung die Lösung für die Sorgen am Ende des Lebens?

Das Ent-Sorgen eines schwerkranken Menschen löst keine End-Sorgen.

Schmerzfreiheit

Schmerzfreiheit – ein unhaltbares Versprechen? Unerträgliche Schmerzen sind ein zentrales Argument im Für und Wider der Euthanasie-Debatte. Der Hinweis auf die Möglichkeit und breite Zugänglichkeit einer wirksamen Schmerztherapie ist banal. Unter Einsatz aller verfügbaren schmerzlindernden Massnahmen kann etwa 85% aller Schmerzpatienten zu einem erträglichen Zustand verholfen werden – aber eben nur 85%, und dies unter optimalen Bedingungen (Ausbildung der Ärzte, engmaschige Betreuungsmöglichkeiten, Patienten- und Angehörigencompliance). Unter Berücksichtigung dieser Tatsachen ist es sehr bedenklich, einem unheilbar kranken Menschen Schmerzfreiheit zu versprechen. Es ist jedoch durchaus legitim, Schmerzlinderung auf ein erträgliches Mass zuzusichern und die Gewissheit, im Versagensfalle als betreuender Arzt anwesend und ansprechbar zu sein, um einen Ausweg zu suchen. Die terminale Sedierung ist in diesem Zusammenhang ein schwieriges, aber gerade im Licht der Euthanasie-Debatte in Erwägung zu ziehendes Instrument für Palliativpatienten mit unerträglichen Schmerzen. Palliativmedizinisch tätige Ärzte machen die Erfahrung, dass Begleiten und Aufzeigen von gangbaren Wegen auch für den Schmerz in der letzten Lebensphase Optionen eröffnet. Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Forderung nach intensiverer und geförderter, fachübergreifender schmerztherapeutischer Ausbildung für alle Ärzte, die in die Betreuung von Palliativpatienten eingebunden sind.

Die Last der Geschichte

Wenn heute ein Arzt sein Handeln mit dem Hippokratischen Eid begründet, werden ihm möglicherweise Gegenargumente entgegengehalten wie z.B. Bezogenheit des hippokratischen Eids auf die gesellschaftliche Situation seiner Entstehungszeit um 400 v.Chr. Dennoch formuliert der hippokratische Eid einige Grundhaltungen ärztlicher Ethik, wie das Verbot aktiver Tötung, die über Jahrhunderte nicht aus Gewohnheit, sondern aus der Erkenntnis der Notwendigkeit einer solchen Haltung des Lebensschutzes heraus, konsistent in Manifesten des Ärztlichen Standes wiederzufinden sind.

Vom 20. bis 22. April 2007 fand in Schloß Hartheim, Oberösterreich, die Internationale Hartheim-Konferenz statt mit dem Thema: „Sinn und Schuldigkeit – Fragen zum Lebensende“. Ganz bewußt wurde Schloß Hartheim, Gedenkstätte der NS-Euthanasie, als Veranstaltungsort gewählt. Die NS-Euthanasie ist keine politische Erfindung. Ihre Einführung im Jahre 1939 basiert auf der wissenschaftlichen Arbeit deutscher Ärzte und wurde von diesen massgeblich betrieben. Diese Last der Geschichte und die daraus erwachsende Verantwortung für den Beruf des Arztes ist so groß, dass man aus ihr nur einen Schluß ziehen kann: Bereits die Annäherung des ärztlichen Berufsstandes an die Euthanasie ist ein ethische und gesellschaftliche Katastrophe und öffnet die Büchse der Pandora unwiederbringlich, dies zeigt, gegen alle Beschönigung, die Entwicklung in Holland .

Wir müssen uns die Frage stellen, warum ein sterbender Mensch in der Gesellschaft von heute in erster Linie als Belastung empfunden wird und seine letzte Lebensphase als derart entwürdigend und sinnlos erachtet wird, dass sie möglichst abzukürzen sei. Kranke und sterbende Menschen verändern das Gesicht einer Gesellschaft sehr wohl auch positiv, hin zu einem Mehr an Menschlichkeit, die sich nicht nur in einer alljährlichen weihnachtlichen Spendenfreudigkeit erschöpft. Was macht die letzte Lebensphase für den Betroffenen und seine Angehörigen und Freunde kostbar? Eine wohl seltsame Frage für Euthanasie-Befürworter. Erleben jedoch wir Ärzte gerade in dieser letzten, dichten Zeit nicht auch ein Wachsen an Menschlichkeit, Barmherzigkeit, Mitleid zwischen dem Sterbenden und seinen Bezugspersonen, ein Mehr an personaler Beziehung, eine Chance zum Reifen?

Seit Jahren kämpfen auch Ethiker aus Österreich im Europarat um eine Abwendung der Legalisierung von Euthanasie. Sie müssen sich immer wieder derartiger Anträge aus verschiedenen Ländern erwehren. 1999 war es noch möglich, die Ablehnung der Legalisierung der Euthanasie in einem bahnbrechenden Dokument niederzulegen, der Recommendation 1418. Wie lange wird dieser ethische Meilenstein unwidersprochen seine Güligkeit besitzen? Für unsere Patienten können wir nur hoffen, für immer. Unsere Aufgabe als Ärzte muss es sein, die uns anvertrauten Menschen gegen den Dammbruch einer Legalisierung der Euthanasie zu schützen – in Wort und in Tat.

Dr. Ursula-Maria Fürst
Salzburger Ärzteforum für das Leben

Referenzen

1 Induced abortion: estimated rates and trends worldwide, Lancet, 2007
2 Abortion incidence between 1990 and 2014: global, regional, and subregional levels and trends, Lancet 2016
3 Artikel 2 Charta der Grundrechte der Europäischen Union
4 Wert und Würde des Lebens, Bundeszentrale für politische Bildung (GER)
5 Zwei Abtreibungen pro Tag im Land Salzburg, Salzburg24, 2019
6 In zehn Jahren knapp 9000 Abtreibungen, Salzburger Nachrichten 2015
7 de.statista.com
8 Palliativteam der Neonatologie, Universitätsmedizin Charité Berlin
9 Abortion, substance abuse and mental health in early adulthood: Thirteen-year longitudinal evidence from the United States, SAGE open med 2016
10 Late-Term Elective Abortion and Susceptibility to Posttraumatic Stress Symptoms, J Pregnancy, 2010
11 Psychological problems sequalae in adolescents after artificial abortion, J Pediatr Adolesc Gynecol, 2012
12 Posttraumatic stress among women after induced abortion: a Swedish multi-centre cohort study, BMC Womens Health, 2013
13 The prevalence of posttraumatic stress among women requesting induced abortion, Eur J Contracept Reprod Health Care, 2013
14 Depression and termination of pregnancy (induced abortion) in a national cohort of young Australian women: the confounding effect of women’s experience of violence, BMC Public Health, 2008
15 Fakten helfen – Wie wir mehr erfahren über Schwangerschaftsabbrüche, Aktion Leben 2014
16 Schwangerschaftsabbrüche in Österreich. Eine explorative Fragebogenstudie mit einer Onlineerhebung, Medizinischen Universität Graz, Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie, Diplomarbeit 2016
17 Kinderarmut in Österreich. Daten und Fakten, Volkshilfe Österreich