Der Zeitpunkt des Beginns des menschlichen Lebens ist nach wie vor Diskussionspunkt von Biologen, Philosophen, Theologen und Juristen. Lässt sich aus biologischer Sicht die Entwicklung eines Menschen von der Verschmelzung von Eizelle und Samenzelle über das Mehrzellstadium, die Wanderung in die Gebärmutter mit folgender Einnistung in die Schleimhaut, die Entwicklung embryonaler Stadien bis hin zum Geborenen naturwissenschaftlich noch nachvollziehen, so ist die Frage nach dem genauen Zeitpunkt, ab dem dieses Lebewesen ein Mensch ist, nach wie vor nicht exakt festgelegt und daher heftig umstritten. Im Folgenden sollen die unterschiedlichen Sichtweisen skizziert dargestellt werden:
Philosophische Sichtweisen:
Theologische Sichtweisen:
Juristische Sichtweise:
Diese sehr unterschiedlichen Ansatzpunkte bzw. Festlegungen des Lebensbeginnes – je nach Sichtweise oder Position des Betrachters – eröffnen zusammen mit einem starken Wandel der heutigen Gesellschaft einen immer freizügigeren Umgang mit dem wachsenden menschlichen Leben. War es in Österreich in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs bei Einhaltung der Fristenlösung, so nahmen in den folgenden Jahren mit dem rasanten Wissenszuwachs und vor allem den neu entdeckten und entwickelten medizinischen Möglichkeiten, die Einflüsse auf die Phase des Lebensbeginnes zu:
Waren es anfangs nur äußerlich angewandte Untersuchungsmethoden wie der (medizinisch unbedenkliche) Ultraschall, der Einblick in die Entwicklung des Embryos / Fetus ermöglichte, so wurden in den 90er und folgenden Jahren zunehmend labormedizinische Testverfahren zur Erkennung von Erkrankungen und Behinderung eines Kindes entwickelt. Parallel dazu etablierten sich auch eine Reihe von invasiven medizinischen Methoden sowohl in der Fortpflanzungsmedizin wie der IVF (In-vitro-Fertilisation), als auch in der pränatalen Diagnostik/Screening von genetisch bedingten Erkrankungen und/oder Behinderungen.
IVF-Problematik:
PID-Problematik:
Immer mehr scheint sich die Medizin zu einem Dienstleistungsgewerbe zu entwickeln, welches ohne jegliche ethische oder moralische Grenzen das technisch Mögliche auf dem „Markt“ anbietet.
Sicht des „Salzburger Ärzteforums für das Leben“ zur Frage des Lebensbeginns:
Angesichts der Komplexität der Materie, der Vielzahl der sich ergebenden ethischen Probleme bei einer willkürlichen Festlegung des Lebensbeginns auf eine spätere Embryonalperiode, können wir als Ärzteforum unter Abwägung aller differenzierten Sichtweisen den Lebensbeginn nur mit Verschmelzung der Ei- und Samenzelle ansehen. Wir sehen dies in der Tatsache begründet, dass der Embryo sich nicht zum Menschen entwickelt, sondern als Mensch. Die Entwicklung des Embryos erfolgt von Anfang an von sich heraus, ohne dass er Gehirn oder Herzschlag dazu benötigte. Schon Aristoteles bezeichnete die „Seele“ als das Phänomen der Selbstbewegung. So wächst, lange bevor Organe sich entwickelt haben, ab der Vereinigung von Ei und Samenzelle ein Mensch mit Leib und Seele heran – von sich heraus, ohne äußeres Zutun.
Wir vertreten daher die klare Auffassung, dass sich der Embryo nicht zum Menschen entwickelt, sondern ab der Zeugung als Mensch verschiedenste Entwicklungsstufen durchläuft. Daher wohnt ihm aus unserer Sicht auch von Beginn (= ab der Zeugung) die uneingeschränkte menschliche Würde inne und so steht ihm auch ein umfassender Schutz zu 19.