Presseerklärung zum OGH-Urteil vom Juli 2006 (Unterhaltszahlung als Schadenersatz für die Geburt eines Kindes)
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat durch die Verurteilung eines Salzburger Gynäkologen zu Unterhaltszahlungen als Schadenersatz für die Geburt eines Kindes mit Mb. Down eine medizinrechtlich untragbare, ethisch höchst problematische Entscheidung getroffen, deren Signale verheerende Auswirkungen auf die Arbeit der Mediziner, das Arzt-Patientenverhältnis und die Be-Wertung von Ungeborenen in unserer Gesellschaft nach sich zieht.
Ärzte zu verpflichten, bereits bei bloßem Verdacht auf eine schwerwiegende Erkrankung eine umfassende Aufklärung über alle potentiellen Diagnosen durchzuführen, ohne diese zuvor erhärtet zu haben, ist in der …