Salzburger Ärzteforum für das Leben - eine Initiative für den Schutz des Lebens vom Anfang bis zu seinem natürlichen Ende

   

Sterbenskrank – lebensmüde?

Wenn ein Mensch in schwerster Krankheit nach der Beendigung seines Leidens verlangt und in letzter Ausweglosigkeit den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe äußert, steht die Medizin, stehen Ärzte und Pflegende, Angehörige, aber auch die Gesellschaft als solche in einem Spannungsfeld zwischen Verständnis und Ablehnung.

In einer gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung von Ärztekammer Salzburg und "Salzburger Ärzteforum für das Leben" im Jänner dieses Jahres wurde unter dem Titel „Sterbenskrank – lebensmüde?“ diese Thematik behandelt. Dazu hielten Univ.-Prof. Dr. Johannes Meran (Wien) und Primarius Dr. Christian Spaemann (Braunau) Vorträge, an die ein Gespräch über die Erfahrungen der Anwesenden anschloss.

Europaweit gibt es einen unterschiedlichen Umgang mit der Frage der Euthanasie, wobei die Autonomie des Patienten, seine Würde, seine Lebensqualität, aber auch die Rolle des „Helfers“ verschieden gedeutet und gewichtet werden. Österreich bekennt sich, wie übrigens die meisten europäischen Länder (Deklaration des Europarates 2005), zu einer Haltung der Ablehnung aktiver Sterbehilfe, gleichzeitig aber zum Ausbau einer umfassenden Betreuung und Begleitung schwerkranker und sterbender Menschen durch flächendeckende Palliative Care- und Hospizversorgung. Grundsätzlich ist es jedoch wichtig, die Themen Tod und Sterben aus der vorherrschenden gesellschaftlichen Tabuisierung herauszuholen. Nur wer sich persönlich dem Umstand seiner Endlichkeit stellt, wird auch in seinem Umfeld offen auf die Nöte und Bedürfnisse sterbender Menschen eingehen können. Damit kann verhindert werden, dass dem eigentlichen Tod schon der soziale Tod durch Isolation und Einsamkeit vorausgeht. In diesem Sinne können  Fachkräfte und  Mitmenschen zu einem würdevollen Leben bis zuletzt beitragen, in dem es um Lebensqualität und deren Verbesserung geht und nicht um die Frage, ob und wann das Leben eines Menschen aktiv beendet werden soll.

Spaemann ging in seinem Vortrag zunächst auf die geschichtliche Entwicklung der Euthanasiedebatte ein. Bereits 1920, also vor dem Nationalsozialismus mit seiner hinlänglich bekannten diesbezüglichen Haltung, wurde in einer Publikation „die Freigabe der Vernichtung unwerten Lebens" gefordert. Bis in die Gegenwart werden die verschiedenen individuellen und gesellschaftlichen Aspekte aktiver Sterbehilfe als Begründung angeführt: Zunächst die Tötung auf Verlangen aus Mitleid und unter Berufung auf die Autonomie des Patienten unter gewissen reglementierten Bedingungen; dann die Tötung von Patienten ohne Verlangen - auch diese noch unter dem Gesichtspunkt des Mitleids;  und schließlich die krasse Wende zur Bewertung  menschlichen Lebens als sinnlos, mit einer dazu passenden volkswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Rechnung. Die Entwicklung der Euthanasie in den Niederlanden, wo seit den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen gestattet ist, gibt Anlass zu höchster Sorge. So ist zwar gesetzlich eine Wohlerwogenheit und Beständigkeit des Sterbewunsches vonseiten des Patienten gefordert, aber nichtsdestotrotz liegen bei 13% der Fälle zwischen dem erstmals geäußerten Verlangen nach Lebensbeendigung und ihrer Durchführung weniger als ein Tag.  Weiters werden auch Tötungen ohne Verlangen – bei geistig und körperlich behinderten Neugeborenen, bei schwer Dementen oder bei komatösen Patienten – vorgenommen, bei denen kein subjektives unerträgliches Leiden nachgewiesen werden kann. Bereits 1985 hat die Staatskomission für Euthanasie der Niederlande Euthanasiemaßnahmen damit gerechtfertigt, dass die Belastung für die nächste Umgebung (Familie und Pflege) unhaltbar und unerträglich sei. Dies bringt uns zu einem wichtigen, in seiner Konsequenz verheerenden Punkt: das Nicht-Mitansehen-Können von Leid beginnt in die Entscheidungen miteinzufließen, ob ein Leben lebenswert ist oder beendet werden sollte.  Außerdem wird die Forderung nach Zulassung der aktiven Sterbehilfe im Sinne der Autonomie und des Patientenrechtes folgerichtig von terminalen Erkrankungen auf todesferne körperliche und seelische Leidenszustände ausgeweitet.

In eindrucksvollen Fallbeispielen stellt Spaemann das Autonomiekonzept der Befürworter von Euthanasie in Frage. Eine 70-jährige Patientin ist in der letzten Lebensphase durch die Hilflosigkeit ihrer Angehörigen so belastet, dass ihr Zustand sich beim Eintritt der Angehörigen in ihr Zimmer jeweils dramatisch verschlechtert, was wiederum die Ängste und Hilflosigkeit bei den Angehörigen verstärkt. Erst das Hinzuziehen eines erfahrenen Seelsorgers lässt soweit Ruhe einkehren, dass die Patientin in Würde sterben kann. Wäre eine Todesspritze zur Verfügung gestanden, wo wäre hier die autonome Entscheidung der Patientin gewesen?

Ein anderes Beispiel aus Spaemanns Praxis zeigt den zunehmenden ökonomischen Druck, dem sich Patienten ausgesetzt sehen. Den erwachsenen Kindern einer ca. 75-jährige Patientin, die an einer unheilbaren Erkrankung leidet und pflegebedürftig ist, teilt der Arzt mit, dass ihre Mutter noch ca. 2 Jahre zu leben habe. Die Enttäuschung, das zu erwartende Erbe in die Finanzierung der Pflege stecken zu müssen, ist nicht zu übersehen. Die Patientin selbst, eine einfache Frau, die es nicht gewohnt war, an sich selbst zu denken, wäre die erste gewesen, die nach der Todesspritze verlangt hätte, um ihren Kindern das Erbe zu sichern. Ein Umstand übrigens, den Befürworter der Euthanasie gerade als autonome Entscheidung des Patienten anerkennen.

Wir müssen uns klar sein, dass mit dieser Entwicklung die Tore geöffnet werden, alte, kranke und pflegebedürftige Menschen in Zeiten von Pflegenotstand und scheinbar begrenzten seelischen und finanziellen Ressourcen in eine Rechtfertigungsposition zu drängen, warum sie noch leben. „Worin besteht hier noch die Autonomie des einzelnen?“ fragt Spaemann. Wenn der Wert eines Lebens nicht nur auf die Bewertung von Zuständen reduziert werden soll, sondern im Sein selbst zu suchen ist und in der Möglichkeit, sich in seinem Schicksal zu entfalten (Viktor Frankl), so kann es nicht der ärztlichen Entscheidung obliegen, wann es beendet werden soll und darf. Dazu Spaemann: „Die Tötung von Menschen und die Beihilfe zum Suizid als Mittel zum Zweck der Befreiung von Schmerz und Leid ist kein ärztliches Therapiemittel und nicht ärztlicher Auftrag. Dies soll auch so bleiben.“

Meran stellte eine grundsätzliche Betroffenheit durch das Thema des Abends – unabhängig von aktuellen Anlassfällen – fest, die in der Urangst vor dem eigenen Tod, vor der unentrinnbaren Endlichkeit, aber auch vor Abhängigkeit und Kontrollverlust liege. Trotz aller Verdrängungsmechanismen berühre dieses Thema gerade in der ärztlichen Tätigkeit immer wieder eigene Lebensfragen und –ängste. Ein Umstand, der die Entscheidung der Euthanasie ausübenden Ärzte in den Niederlanden gewiss auch mitbestimmt. Auch Meran wandte sich in seinem Vortrag zunächst der Frage zu, ob Leben als solches einen Wert besitze oder ob sein Wert erst mit der Realisierung bestimmter Qualitäten begründet werden könne. Damit verknüpfte er die Frage, ob die absichtliche Beendigung menschlichen Lebens prinzipiell falsch sei oder ob sie, abhängig vom Kriterium der Lebensqualität, erlaubt sei.  Wer legt nun diesen Schwellenwert der Lebensqualität fest? Wenn es auch der Patient nach seinem subjektiven Wertsystem tut, so muss er doch einen Arzt finden, der diesen Schwellenwert als solchen akzeptiert und sanktioniert. Und dieser muss mit dem Patienten darin soweit übereinstimmen, dass er sich entscheidet, dem Verlangen nach Tötung nachzukommen. Meran dazu: „Damit geht die moralische Verantwortung für diese Entscheidung ebenso wie für die Handlung auf den Arzt über, der sich selbst als das entscheidende Korrektiv einschaltet.“ Und weiter: „Mir erscheint nicht zuletzt die entscheidende Rolle des Arztes, nämlich die Wert-Standards vorzugeben, die ein Patient unterschreiten muss, um als Kandidat in Frage zu kommen, als höchst problematisch, um nicht zu sagen gefährlich. Denn die Frage, ob die Lebensqualität des Patienten so schlecht ist, dass sein Weiterleben schlimmer ist als sein Tod, ist falsch gestellt. Der Vergleich von Leben und Nichtleben ist unzulässig. Die richtige Frage für den Arzt kann nicht die nach dem Wert des Lebens sein, sondern die nach dem Wert einer Therapie für das Leben und die Lebensqualität eines Patienten.“ Damit kommt Meran auf die Schlussfolgerungen, die sich für den Arzt, aber auch die Gesellschaft ergeben. Menschen wünschten schmerzfrei und in einer vertrauten, würdevollen Umgebung zu sterben, und es sei Aufgabe von Medizin und Gesellschaft, diese Voraussetzungen zu schaffen. Dabei sei noch manches verbesserungswürdig, sowohl in der medizinischen/palliativmedizinischen Betreuung als auch im gesellschaftlichen Umgang mit sterbenden Menschen, die oft Kontakte verlören, weil ihr Tod für ihre Umgebung als bedrohlich empfunden werde. Aber Meran weist in diesem Zusammenhang auch auf die Bemühungen und Angebote der Hospizbewegung hin und auf das Engagement vieler Ärzte, den Mut und die Kraft aufzubringen, Sterbende intensiver als bisher zu begleiten und zu betreuen.

Und er schließt: „Ich halte den selbstbestimmten Tod nicht für eine besondere Lebenskultur, sondern für eine Überschreitung unseres moralischen Handlungsrahmens. Das niederländische Experiment betrachte ich mit Sorge und empfinde es als bedrückend, vor allem deshalb, weil dort die beabsichtigte Tötung zum Alltag geworden ist. Durch administrative Regelungen und ein Gesetz wird eine Sicherheit und Normalität suggeriert, die das Ungeheuerliche zur Selbstverständlichkeit werden lässt … Unser Tod ist zu wichtig und unser Leben zu kostbar, um es zu instrumentalisieren. Leid kann nicht durch die Beseitigung des Leidenden abgeschafft werden."

Wer Sterbehilfe nicht will, muss für optimale Sterbebegleitung sorgen.
(Ergebnis der Nationalratsenquete „Solidarität mit unseren Sterbenden“, 2001)

Hospizarbeit kann dem Verlangen nach Euthanasie wirksam entgegentreten. Dort, wo Menschen bis zuletzt in ihren Bedürfnissen wahrgenommen und ernst genommen werden, wo Begleitung und Zuwendung, nicht zuletzt für die Angehörigen, angeboten wird, scheint es die Forderung nach Hilfe durch Tötung oder Mithilfe zur Selbsttötung kaum zu geben. Die internationale Hospizbewegung lehnt aktive Sterbehilfe ab, unterstützt aber alle Bestrebungen, die Hilfe beim Sterben geben. So ist die palliative Medizin und Pflege einer der Grundpfeiler ihres Angebotes, ebenso wie die mitmenschliche Begleitung durch bestens ausgebildete ehrenamtliche HospizbegleiterInnen. Zusammen mit MitarbeiterInnen aus der Seelsorge, Sozialarbeit, aber auch dem Rechtswesen bildet sich ein multidisziplinäres Team, das die Sterbenden und ihre Angehörigen unter Berücksichtigung ihrer körperlichen, psychosozialen und spirituellen Bedürfnisse berät und begleitet.

Dr. Irmgard Singh, Ärztin im Tageshospiz der Hospiz-Bewegung Salzburg




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