Öffentlicher Brief an die Dritte Nationalratspräsidentin, Frau Dr. Eva Glawischnig!
Salzburg, 12.4.2007
Wir bewerten Ihre Forderung, künftig Abtreibungen „auf Krankenschein“, also über das Budget der Krankenkassen zu finanzieren, als äußerst fragwürdig und bedenklich:
Als ÄrztInnen, die sich dem hippokratischen Eid verpflichtet fühlen - andererseits aber auch als Beitragszahler - distanzieren wir uns klar von Ihrer Interpretation der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens: Dessen Aufgabe besteht darin, Kranken entsprechende Therapien zur Heilung bzw. Linderung ihrer Beschwerden zukommen zu lassen ebenso aber auch für Schwerstkranke und Sterbende eine intensive Begleitung im Sinne einer suffizienten Palliativbetreuung zu garantieren. Eine Verwendung von öffentlichen Geldern zur Finanzierung von Abtreibungen entspricht keineswegs diesem Auftrag.
Auch wenn die Entscheidung zu einer Abtreibung für die allermeisten betroffenen Frauen keine leichte ist, können Abtreibungen wohl kaum als Frage der „Gesundheit“ betrachtet werden. Andernfalls würde man implizieren, dass es sich bei einer Schwangerschaft um eine Krankheit handle.
In diesem Zusammenhang kann nicht unerwähnt bleiben, dass viele betroffene Frauen gerade nach Abtreibungen an zum Teil gravierenden, langfristigen psychosomatischen Folgeerkrankungen (post abortion syndrome) leiden. Eine umfassende Aufklärung über diese „Nebenwirkungen“ erfolgt in vielen Ambulatorien jedoch nach wie vor nicht!
Es dürfte Ihnen wohl auch bekannt sein, dass der Gesetzgeber (StGB § 96 und § 97) Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor als strafrechtliches Delikt ansieht, welches unter bestimmten Bedingungen straffrei gestellt ist. Aus dieser gesetzlichen Situation kann also keineswegs ein „Recht auf Abtreibung“ und daher auch ebensowenig eine Verpflichtung abgeleitet werden, Abtreibungen in öffentlichen Spitälern auf „Krankenschein“ als „medizinische Dienstleistung“ anzubieten.
Frauen und Paare, welche durch eine ungeplante Schwangerschaft in Not geraten sind, haben vor allem folgendes verdient: Den uneingeschränkten Zugang zu einem effektiven Hilfsangebot und einer lebensbejahenden Beratung, welche nicht eine Entscheidung gegen das Kind von vornherein vorweg nimmt, sondern anbietet, gemeinsam eine Perspektive für ein Leben mit einem Kind zu erarbeiten. Erst dann kann eine wirklich freie Entscheidung für die betroffenen Frauen / Paare möglich werden. Hier sehen wir nach wie vor großen Handlungsbedarf und ein breites Betätigungsfeld auch für eine engagierte Politik!
Aus unserer Sicht besteht ebenso wenig ein Unterschied in der Menschenwürde und dem Anspruch auf Menschenrechte zwischen Ungeborenen und Geborenen wie zwischen Frauen und Männern, Gesunden und Kranken, Jungen und Alten, Behinderten oder Nichtbehinderten. Wir fordern Sie auf, die Prinzipien des Gleichheitsgrundsatz in Ihren Überlegungen in diesem Sinne zu reflektieren.
Dr. Florian Baumgartner
für das Salzburger Ärzteforum für das Leben
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